Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen an Uns –

unsere Antworten

Damit wir Ihnen so schnell wie möglich Ihre Fragen beantworten können, haben wir eine Auswahl an häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Nicht die passende Antwort gefunden?

Sollte nicht die passende Antwort auf Ihre Frage aufgeführt sein, beantworten wir sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch. Gerne können Sie hierfür auch unser >> Kontaktformular nutzen.

Genossenschaft

Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern sichere und sozial verantwortbare Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Als Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft Viersen erhalten Sie keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag, der Ihnen in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Das heißt, es gibt für die Mieter einer Genossenschaftswohnung keine Kündigung wegen Eigenbedarf.

Die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft ist Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnung oder eines Stellplatzes. Mitglied werden Sie nach Erwerb von einem Pflichtanteil im Wert von 350,00 € zuzüglich einem Eintrittsgeld von 25,00 €. Um eine Wohnung anmieten zu können, benötigen Sie zwei Anteile.

Die zu leistenden Anteile sind unabhängig von der Wohnungsgröße.

1-Zimmer-Wohnung: 2 x 350,00 € + 25 € Eintrittsgeld
2-Zimmer-Wohnung: 2 x 350,00 € + 25 € Eintrittsgeld
3-Zimmer-Wohnung: 2 x 350,00 € + 25 € Eintrittsgeld
4-Zimmer-Wohnung: 2 x 350,00 € + 25 € Eintrittsgeld

Über den Pflichtanteil hinaus kann ein Mitglied weitere Anteile übernehmen – wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den letzten übernommenen voll eingezahlt sind, und wenn der Vorstand die Übernahme zugelassen hat.

Die Genossenschaftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft und bilden zusammen mit den Rücklagen die Basis des Geschäfts. Die Höhe der Verzinsung kann variieren oder auch wegfallen. In den vergangenen Jahren erfolgte beispielsweise eine Verzinsung der voll eingezahlten Anteile ab dem ersten vollständigen Geschäftsjahr in Höhe von 4 %. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Nutzungsverhältnis besteht. Die Kündigung findet zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet dann aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Viersen ausziehen möchten, können Sie Ihre Genossenschaftsanteile kündigen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Mitglied zu bleiben und/oder nur die wohnungsbezogenen Anteile zu kündigen, um später wieder eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft Viersen zu beziehen.

Die Kündigung muss bis zum 31.12. in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Viersen vorliegen. Die Mitgliedschaft endet am 31.12. des übernächsten Jahres. Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres des Ausscheidens durch die Generalversammlung.

Voraussetzung für die Übertragung ist die Einwilligung des Vorstandes. Ein Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Viersen könnte dann im Laufe des Geschäftsjahres sein Geschäftsguthaben durch eine von ihm eingereichte, schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen. Das Geschäftsguthaben ist auch vererbbar.

Vermietung

Zunächst einmal freuen wir uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen und somit auch an unserem Unternehmen.
Unsere Wohnstandorte sind in Viersen im Rahser, in der Stadtmitte und vereinzelt in Dülken. In Süchteln haben wir keine Wohnungen. Erfreulicherweise sind unsere Wohnungen gut nachgefragt. Dies bedeutet allerdings für Sie als Wohnungsinteressent, dass Sie evtl. länger auf eine freie Wohnung warten müssen. Eine Warteliste führen wir nicht. Sollten Sie bei uns ein adäquates Angebot gefunden haben, bitten wir Sie, in unserer Geschäftsstelle in der Nordstraße 8 in 41747 Viersen eine von uns erstellte Selbstauskunft auszufüllen. Ihr Antrag wird von unseren Mitarbeitern ausgewertet. Der Vorstand entscheidet über einen Beitritt als Mitglied und die Vergabe einer Wohnung. Bei negativer Schufa-Auskunft können Sie jedoch kein Mitglied werden und auch keine Wohnung bekommen.

Wenn die Wohnung bezugsfrei ist, kann sie sofort bezogen werden.
Sollte noch eine Modernisierung Ihrer zukünftigen Wohnung anstehen, kann Ihr Einzug erst nach Beendigung der Modernisierungsarbeiten erfolgen.

Ja, allerdings nur in Kombination mit einer Wohnung.

Für einen Zuzug benötigen Sie die Zustimmung und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Setzen Sie uns folglich bitte vorher schriftlich in Kenntnis darüber, denn die Personenzahl ist auch bei der Abrechnung der Betriebskosten ein wichtiger Indikator.

Die Nutzungsgebühr der Wohnung ist unabhängig von der Anzahl der darin lebenden Personen. Änderungen können sich bei den Betriebskosten ergeben, zum Beispiel durch den personenabhängigen Wasser- und Müllverbrauch.

Stellen Sie uns bitte dazu gerne einen schriftlichen Antrag, wir prüfen alle Möglichkeiten und finden hoffentlich gemeinsam die passende Lösung.

Sprechen Sie mit uns. Ihren Ansprechpartner finden Sie im Bereich „Kontakt“.

Die Kündigungsfrist ist im Nutzungsvertrag aufgeführt. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterzeichnet sein. Ausschlaggebend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.

Nein, Dauernutzungsvertrag und Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge. Zu beachten ist nur, dass ohne Mitgliedschaft keine Wohnung angemietet werden kann und die Mitgliedschaft nicht automatisch mit der Beendigung mit des Dauernutzungsverhältnisses erlischt.

Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand gemäß Nutzungsvertrag zu übergeben. Details werden bei der sogenannten Vorbesichtigung festgelegt. Bei Auszug sind alle ausgehändigten und zur Wohnung gehörenden Schlüssel an die Wohnungsgenossenschaft Viersen zurückzugeben.

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch nach dem Tod eines Mieters. War der Verstorbene verheiratet, tritt mit dem Tod der hinterbliebene Ehegatte ohne weiteres in das Mietverhältnis ein. Gibt es keinen Familienangehörigen, der das Mietverhältnis weiterführen möchte, wird dieses vom Erben fortgeführt. Dieser kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.

Betriebskosten

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Man klassifiziert diese in sogenannte kalte und warme Betriebskosten. Die Kosten für Heizung und Wassererwärmung gehören zu den warmen Betriebskosten und die anderen Kostenarten zu den kalten Betriebskosten.
Der Vermieter muss die Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugestellt sein.

Sprechen Sie mit uns. Ihren Ansprechpartner finden Sie im Bereich „Kontakt“.

Neben dem sparsamen Umgang mit Wasser und Heizenergie kann durch eine konsequente Mülltrennung einiges an Geld gespart werden. Die Kosten der Müllentsorgung machen bei den Betriebskosten hinsichtlich Ihrer Höhe einen nicht unerheblichen Anteil aus.

Rechte und Pflichten

Diese, wie auch jede andere bauliche Veränderung, die Sie vornehmen möchten, beantragen Sie bitte vor der Durchführung schriftlich bei der Genossenschaft. Eine bauliche Veränderung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Laminatböden dürfen in Altbauten ab dem ersten Obergeschoss nicht verlegt werden.
Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern, Zwergkaninchen und ähnlichen Tieren ist ohne Einwilligung der Wohnungsgenossenschaft Viersen erlaubt. Andere Tiere, z. B. Hunde, Katzen und Reptilien, dürfen Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung der Tiere.
Damit weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältnis besteht, sollten Sie zuallererst mit Ihrem Nachbarn über das vorhandene Problem reden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form zukommen lassen. Wir bemühen uns dann darum, Klärung zu schaffen. Laut Hausordnung ist von Montag bis Samstag in den Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie sonntags ganztägig, Ruhe einzuhalten.
Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Darum sind wir für alle Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Damit wir den betreffenden Nachbarn an das Einhalten der Hausordnung erinnern können, bitten wir zuerst um Ihre schriftliche Darlegung des Falles ggf. mit einem ausgefüllten Lärmprotokoll (s. Download). Natürlich werden hierbei alle Informationen vertraulich behandelt. In besonderen Fällen der Nichteinhaltung der Hausordnung, zum Beispiel bei erheblichen und außergewöhnlichen Ruhestörungen in der Nacht, beziehen Sie bitte sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt mit ein.
Als Mieter haben Sie die Pflicht gemäß der Hausordnung grobe Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und das Treppenhaus wöchentlich zu reinigen. Dies erfolgt jeweils im Wechsel mit den Nachbarn. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, dies für sich durch eine Reinigungsfirma durchführen zu lassen.

Wir benötigen hierüber eine schriftliche Erklärung, bei einer Namensänderung auch einen amtlichen Nachweis. Im Falle einer Heirat zum Beispiel könnte dies die Kopie der Heiratsurkunde sein.

Reparaturen und Notfälle

Für Reparaturanmeldungen können Sie uns zu unseren telefonischen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 02162/93997-0 erreichen. Die Details finden Sie hier: Kontakt

Die Wohnungsgenossenschaft hat Notdienstvereinbarungen mit Unternehmen getroffen, um zu gewährleisten, dass bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeiten geholfen werden kann.

Sollten Sie uns folglich nicht über die 02162/93997-0 (Festnetz der Genossenschaft) oder die 0171/5364137 (Mobilnummer unseres Haustechnikers) erreichen können, wenden Sie sich bitte an folgende Firmen:

1. Störungen an Heizungen, Sanitäreinrichtungen und Gasanlagen
Firma Michael Kaas, Tel.: 02162/ 7137
Firma Winfried Baumanns, Tel: 02162/ 12776

2. Störungen an Elektroanlagen
Firma Elektro Jütte, Tel.: 02162/ 914787

Unnötige und willkürliche Inanspruchnahme des Notdienstes (bei zum Beispiel: tropfendem Wasserhahn, Entlüften der Heizkörper, kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne, einzelne ausgefallene Lichtschalter oder Steckdosen, Ausfall einzelner Glühlampen im Treppenhaus, Ausfall der Klingelanlage) lässt Kosten entstehen, welche vom Verursacher getragen werden müssen.

Nach oben scrollen