Unnötige und willkürliche Inanspruchnahme des Notdienstes
lässt Kosten entstehen, welche vom Verursacher getragen werden müssen. Beispielsweise bei: tropfendem Wasserhahn, Entlüften der Heizkörper, kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne, einzelne ausgefallene Lichtschalter oder Steckdosen, Ausfall einzelner Glühlampen im Treppenhaus, Ausfall der Klingelanlage)