Notdienst

Bei Störungen
an Heizungen, Sanitäreinrichtungen und Gasanlagen*
bei Störungen
an Elektroanlagen*

*Außerhalb unserer Geschäftszeiten sind obige Unternehmen für Sie zuständig. Innerhalb unserer Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle oder direkt an unseren Haustechniker.

Unnötige und willkürliche Inanspruchnahme des Notdienstes 

lässt Kosten entstehen, welche vom Verursacher getragen werden müssen. Beispielsweise bei: tropfendem Wasserhahn, Entlüften der Heizkörper, kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne, einzelne ausgefallene Lichtschalter oder Steckdosen, Ausfall einzelner Glühlampen im Treppenhaus, Ausfall der Klingelanlage)

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